Stimmungsbild

Mitgliederbeiträge

Jährlicher Mitgliederbeitrag

Aktiv-/Passivmitglied
Fr. 150.--
Freimitglied
Fr. 25.--
Ehrenmitglied
kein Beitrag

Der Jahresbeitrag ist immer Fr. 150.-- pro Aktivmitglied. Damit werden die Beiträge an den Bezirksgewerbeverband (Fr. 20.-- pro Mitglied) und an den Kantonsgewerbeverband (Fr. 80.-- pro Aktivmitglied, Fr. 25.-- pro Passiv-, Frei- und Ehrenmitglied), Drucksachen, Büromaterial, Sekretariat im allgemeinen Bereich sowie generelle Vereinsauslagen bezahlt.

Jährlicher Aktivitätenbeitrag

1 - 4 Mitarbeiter
Fr. 200.--
5 - 14 Mitarbeiter
Fr. 400.--
ab 15 Mitarbeiter
Fr. 600.--

Der Aktivitätenbeitrag ist abhängig von der Anzahl Mitarbeiter und wird für alle Aktivitäten wie Gwerblerhöck, Gwerblerlunch, Gwerblerznüni, Frauenaktivitäten, Weihnachtsbeleuchtung in Wetzikon, Internetkosten, Medienkosten, Politiker-Inserate, Sekretariatsarbeiten im Bereich Aktivitäten, Stadtmarketing etc. verwendet.

Rechnungsstellung

Die Jahres- und Aktivitätenbeiträge werden jedem Mitglied verrechnet.
Der Aktivitätenbeitrag wird anfangs Jahr in Rechnung gestellt, der Jahres- resp. Mitgliederbeitrag nach der Generalversammlung.
Neueintritte bis am 30. Juni bezahlen den vollen Jahres- und Aktivitätenbeitrag. Eintritte zwischen dem 1. Juli und 30. September müssen nur noch den Mitgliederbeitrag bezahlen.
Bei Eintritt ab dem 1. Oktober werden für das laufende Jahr keine Beiträge verrechnet.

Aktivmitglieder

Aktivmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die selbständig im Handel, Dienstleistung, Gewerbe oder Industrie tätig sind und den Wohn- oder Geschäftssitz in Wetzikon haben. Juristische Personen bezeichnen einen kompetenten Vertreter, der sie gegenüber dem Verein vertritt.

Passivmitglieder

Passivmitglieder können private Personen werden, die dem Gewerbeverein nahe stehen oder den Gewebeverein fördern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Wetzikon haben.

Freimitglieder

Freimitglieder sind Personen, die kein eigenes Geschäft mehr führen oder den Beruf nicht mehr ausüben, sich aber wegen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Verein verbunden fühlen.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die ernannt werden, weil sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.