Mitgliederbeiträge
Jährlicher Mitgliederbeitrag
| Aktiv-/Passivmitglied | Fr. 150.-- |
| Freimitglied | Fr. 25.-- |
| Ehrenmitglied | kein Beitrag |
Der Jahresbeitrag ist immer Fr. 150.-- pro Aktivmitglied. Damit werden die Beiträge an den Bezirksgewerbeverband (Fr. 20.-- pro Mitglied) und an den Kantonsgewerbeverband (Fr. 80.-- pro Aktivmitglied, Fr. 25.-- pro Passiv-, Frei- und Ehrenmitglied), Drucksachen, Büromaterial, Sekretariat im allgemeinen Bereich sowie generelle Vereinsauslagen bezahlt.
Jährlicher Aktivitätenbeitrag
| 1 - 4 Mitarbeiter | Fr. 200.-- |
| 5 - 14 Mitarbeiter | Fr. 400.-- |
| ab 15 Mitarbeiter | Fr. 600.-- |
Der Aktivitätenbeitrag ist abhängig von der Anzahl Mitarbeiter und wird für alle Aktivitäten wie Gwerblerhöck, Gwerblerlunch, Gwerblerznüni, Frauenaktivitäten, Weihnachtsbeleuchtung in Wetzikon, Internetkosten, Medienkosten, Politiker-Inserate, Sekretariatsarbeiten im Bereich Aktivitäten, Stadtmarketing etc. verwendet.
Rechnungsstellung
Die Jahres- und Aktivitätenbeiträge werden jedem Mitglied verrechnet.
Der Aktivitätenbeitrag wird anfangs Jahr in Rechnung gestellt, der Jahres- resp. Mitgliederbeitrag nach der Generalversammlung.
Neueintritte bis am 30. Juni bezahlen den vollen Jahres- und Aktivitätenbeitrag. Eintritte zwischen dem 1. Juli und 30. September müssen nur noch den Mitgliederbeitrag bezahlen.
Bei Eintritt ab dem 1. Oktober werden für das laufende Jahr keine Beiträge verrechnet.
Aktivmitglieder
Aktivmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die selbständig im Handel, Dienstleistung, Gewerbe oder Industrie tätig sind und den Wohn- oder Geschäftssitz in Wetzikon haben. Juristische Personen bezeichnen einen kompetenten Vertreter, der sie gegenüber dem Verein vertritt.
Passivmitglieder
Passivmitglieder können private Personen werden, die dem Gewerbeverein nahe stehen oder den Gewebeverein fördern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Wetzikon haben.
Freimitglieder
Freimitglieder sind Personen, die kein eigenes Geschäft mehr führen oder den Beruf nicht mehr ausüben, sich aber wegen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Verein verbunden fühlen.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Personen, die ernannt werden, weil sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.




